Iserfäller Wäjellsches Gänger
 

Os Satzung

Satzung vom 28.08.2009

§ 1
         Der Verein trägt den Namen: Iserfäller Wäjellsches Gänger n.e.V.
Der Vereinsname kann alle 3 Jahre geändert werden
Die Vereinsfarben sind Blau / gelb

§ 2
Oberstes Ziel ist die Erhaltung der Iserfäller Wäjellscher

§ 3
Die Vereinsposten, ohne § 4 - 6, werden jährlich im August per Losverfahren neu vergeben. Vorher ist ein Rechenschaftsbericht von Jedem abzugeben

§ 4
Einen 1. Vorsitzenden gibt es nicht

§ 5
Der Kassenwart wird für die Dauer von 15 Jahren gewählt

§ 6
Der Zeugwart wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt

§ 7
Vereinsabende sind an jedem 1. Freitag im Schützenhaus Eiserfeld
Das Fehlen wird mit 1,- € oder dem Singen eines Liedes bestraft

§ 8
Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 10,- € und muss bis spätestens Oktober jeden Jahres entrichtet werden. Die Aufnahmegebühr für Neumitglieder beträgt eine sofort zu bestellende Einstandsrunde Bier

§ 9
Der Anteil an Frauen darf nicht mehr als 33 1/3 % der Gesamtmitglieder erreichen

§ 10
Es gibt keine Tagesmitgliedschaft

§ 11
Ein Austritt aus dem Verein ist nur durch Tod erlaubt, dieser muss jedoch
3 Wochen vorher angekündigt werden

S 12
Alle Mitglieder müssen Linksträger sein

§ 13
Jegliche sexuelle Handlungen unter Mitgliedern sind auf Vereinsveranstaltungen
untersagt, jedoch außerhalb erlaubt

§ 14
Pro Jahr darf das Mitglied einmal Schwächeln

§ 15
Alle 10 Jahre wird ein großes Fest durchgeführt

§ 16
Wer nicht länger als 10 Stunden am Stück durchziehen kann, wird abgemahnt

§ 17
Der nicht eingetragene Verein braucht einen Zuchthengst, um nicht auszusterben

§ 18
Sollten einzelne Paragraphen nicht eingehalten werden, ist das auch nicht schlimm

 

Nodda

Das IWG-n.e.v. Team

Nä wat ha moh ött goad !!!

 

 



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